Recht ist nur so stark wie seine Durchsetzung. Unzählige Verstöße gegen das Verbraucherrecht bleiben folgenlos — nicht, weil sie rechtmäßig wären, sondern weil ihre Durchsetzung zu aufwendig, zu teuer und für den Einzelnen zu riskant ist. Genau diese Lücke schließen wir: rechtsstaatlich, transparent und im öffentlichen Interesse.
Recht demokratisieren
Rechtsdurchsetzung darf kein Privileg der Ressourcenstarken sein. Wir machen den Zugang zum Recht unabhängig vom Prozesskostenrisiko und vom einzelnen Betroffenen.
Zugang zum Recht verbessern
Wir bündeln viele gleichgelagerte Ansprüche zu wirksamen Verfahren und bringen sie mit Kanzleien zusammen, die auf kollektiven Rechtsschutz spezialisiert sind.
Durchsetzungsdefizite schließen
Wo einzelne Betroffene an Aufwand und Risiko scheitern, sorgen wir für konsequente, faire Durchsetzung — im Auftrag der tragenden Verbraucherschutz-Verbände.
Offene Fälle
1 Eintrag · anonymisiertSie vertreten eine Partnerkanzlei? Melden Sie sich mit Ihrem lwyrup.eu-Konto an, um Fall-Dossiers einzusehen und teilzunehmen. Noch keine Partnerschaft? Bei LWYRUP registrieren.
Rechtsstaatlich, in Stufen — mit Vorrang für die Einigung
Jeder Fall durchläuft ein geprüftes, transparentes Verfahren. Eskalation ist nie der erste Schritt — eine gütliche Beilegung ist ausdrücklich erwünscht und jederzeit möglich.
Meldung & Prüfung
Verstöße werden gemeldet und rechtlich geprüft. Nur belastbare, dokumentierte Fälle gehen weiter — Grundlage ist stets das geltende Verbraucherrecht.
Außergerichtliche Konsultation
Zuerst erhält die betroffene Seite eine sachliche Konsultation — mit der Gelegenheit, den Verstoß abzustellen. Eine einvernehmliche Lösung ist der bevorzugte Weg.
Kollektive Durchsetzung
Bleibt der Verstoß bestehen, wird der Fall — anonymisiert — spezialisierten Partnerkanzleien zur Vertretung oder zur entgeltlichen Abtretung angeboten.
Transparenz
Abgegebene Unterlassungen und Ergebnisse fließen in ein öffentliches Transparenzregister. Rechtsdurchsetzung wird nachvollziehbar und wirkt vorbeugend.
So funktioniert die Fall-Börse
Für zugelassene Partnerkanzleien: Der Service Juridique (WhizzBang AISBL) stellt ausschließlich geprüfte Fälle ein. Gebote und Bewerbungen sind verdeckt und verbindlich.
Vorankündigung
Sobald eine Konsultation (Abmahnung) verschickt ist, kann ein Fall hier anonym vorangekündigt werden. Partnerkanzleien melden unverbindlich Interesse an und werden bei Ausschreibung per E-Mail benachrichtigt — das erhöht schon den Druck auf einen Vergleich.
Ausschreibung
Wird der Fall ausgeschrieben, läuft zunächst eine 7-Tage-Gebotsfrist (ermöglicht einstweilige Verfügungen). Findet sich binnen eines Monats nach Kenntnis keine Kanzlei, verlängert sich die Frist bis fünf Monate nach Kenntnis. Angemeldete Partner sehen jetzt das Fall-Dossier (Verlauf, Zusammenfassung der gegnerischen Stellungnahme, eigene Stellungnahmen als PDF, Beweise) und können Fragen stellen. Gebote (Forderung) und Bewerbungen (Mandat) sind verdeckt und verbindlich.
Zuschlag
Nach Fristende bewertet der Service Juridique die eingegangenen Gebote und Bewerbungen und erteilt den Zuschlag. Die gewählte Kanzlei erhält eine Vollmacht von LWYRUP als Vertreter des jeweiligen Verbandes; Anspruch bzw. Mandat wird übertragen.
Ein Fall soll vertreten werden
Kanzleien bewerben sich mit ihrem Honorarmodell (RVG, Stundensatz, Erfolg, Pauschale), optionaler Vorfinanzierung der Gerichtskosten und Konditionen. Ausgewählt wird die beste Gesamtbewerbung — Eignung und Jurisdiktion zählen mit.
Ein Anspruch soll abgetreten werden
Bei Vertragsstrafen-/Nachverstoß-Klagen wird der Anspruch als Preis ausgeschrieben. Kanzleien bieten einen EUR-Betrag für die entgeltliche Abtretung, dazu optional die Vorfinanzierung der Gerichtskosten; in der Regel gewinnt das höchste valide Gebot.